Wer eine Pflegeeinrichtung betreten möchte, muss ab dem 01.03.2023 nur noch eine FFP2-Maske tragen (§ 28b Abs. 1 S. 1 Nr. 3b IfSG).
Der Nachweis über einen negativen Coronatest ist nicht mehr vorgeschrieben.
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Ihren 100. Geburtstag feierte unsere Bewohnerin Frau Elisabeth Hahne im Kreise ihrer Töchter und Familie.
Eine Angestellte der Stadt überreichte Ehrenurkunden vom Bürgermeister, vom Regionspräsidenten und vom Ministerpräsidenten sowie einen Präsentkorb.
Am Nachmittag gab es noch eine musikalische Überraschung vom Musikverein Godshorn und der Abend klang im Kreise der Mitbewohner aus.
Unser Team sucht derzeit Verstärkung durch eine Pflegefachkraft (m/w) für die stationäre Altenpflege in Vollzeit oder Teilzeit, sowie eine Verstärkung für das Team der Betreuung nach §43b SGB XI in Vollzeit.
Das bieten wir Ihnen:
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