Wohnen & Preise im Haus Eichenhof 

Leben im Senioren-Domizil

Unser Haus besteht aus drei Wohnbereichen mit insgesamt 82 Plätzen. Hier leben Menschen mit den Pflegegraden 1 bis 5. Alle Bewohnerinnen und Bewohner werden von unserem qualifizierten Team liebevoll betreut und gepflegt. Die Pflegedienstleitung und der Heimbeirat hören aufmerksam zu, wenn Sie Wünsche oder Ideen haben, und geben diese an die Heimleitung weiter.

Sie können bei uns in einem Einzelzimmer oder Doppelzimmer wohnen. Einige Zimmer haben auch einen Balkon. Die meisten Zimmer verfügen über ein eigenes Badezimmer. Wenn Sie Hilfe beim Baden brauchen oder ein barrierefreies Bad benötigen, stehen Ihnen große, behindertengerechte Badezimmer zur Verfügung.

Alle Zimmer haben:

  • ein Notrufsystem
  • einen Telefonanschluss
  • Anschlüsse für Fernseher und Radio

Damit Sie sich richtig zuhause fühlen, können Sie Ihr Zimmer mit eigenen Möbeln und persönlichen Dingen einrichten. Ihre Mahlzeiten können Sie in einem gemütlichen Speiseraum einnehmen. Für Sauberkeit, Hygiene und eine gute Ausstattung mit Hilfsmitteln wird täglich gesorgt. Unser Wintergarten bietet Raum für Aktivitäten, und die Kaminecke lädt zu ruhigen, geselligen Momenten ein.

Fachbegriffe – einfach erklärt 

Ein Pflegegrad zeigt, wie viel Unterstützung ein Mensch im Alltag benötigt. Es gibt fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 (leichter Unterstützungsbedarf) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung). Die Pflegekasse prüft durch ein Gutachten, wie selbstständig eine Person noch ist. Dabei werden viele Bereiche berücksichtigt: Bewegung, Körperpflege, Ernährung, medizinische Behandlung, Orientierung, Kommunikation oder alltägliche Aufgaben. Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle Hilfe gibt es für Pflege und Betreuung. Der Pflegegrad bestimmt also, welche Leistungen bezahlt werden können und wie viel Unterstützung zur Verfügung steht. Für Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims ist der Pflegegrad besonders wichtig, da er die Kosten und die Art der Versorgung beeinflusst.

Verhinderungspflege bedeutet, dass pflegende Angehörige eine Pause einlegen können. Wenn jemand zu Hause gepflegt wird und die pflegende Person einmal nicht da ist – zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder Erholung – übernimmt für diese Zeit eine Pflegeeinrichtung oder ein Pflegedienst. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ab Juli 2025 wird die Verhinderungspflege gemeinsam mit der Kurzzeitpflege in einem Gesamtbetrag zusammengefasst. Verhinderungspflege hilft Familien, sich zu entlasten, neue Kraft zu schöpfen und trotzdem eine gute Versorgung sicherzustellen. Für Pflegebedürftige bietet diese Zeit Sicherheit, Betreuung und eine professionelle Unterstützung.

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege in einer Einrichtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn zu Hause kurzfristig keine Betreuung möglich ist. Dabei wohnen die Pflegebedürftigen für eine begrenzte Zeit im Pflegeheim und erhalten dort Pflege, Betreuung, Mahlzeiten und Angebote wie alle anderen Bewohner. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten im Rahmen ihrer gesetzlichen Leistungen. Ab Juli 2025 wird die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege zusammengelegt, sodass ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung steht. Kurzzeitpflege ist eine wichtige Möglichkeit, um Versorgungslücken zu überbrücken und Angehörige zu entlasten.

Ab dem 01. Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zusammengelegt.


Das bedeutet:

 

  • Die bisher getrennten Leistungen aus §39 (Verhinderungspflege) und §42 (Kurzzeitpflege) SGB XI werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst.
     
  • Ab dem 01. Juli 2025 stehen dafür gesamt bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung.


Bitte fragen Sie Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse, wenn Sie genauere Informationen benötigen. Die Kasse kann Ihnen im Einzelfall erklären, welche Beträge Ihnen zustehen.
 

Wohnen & Preise – wir beraten Sie gerne

Möchten Sie mehr über unser Wohnangebot, die Ausstattung oder unsere Preise erfahren?

Wir beraten Sie jederzeit persönlich und unverbindlich.

Senioren-Domizil Haus Eichenhof

Bungerns Hof 11, 30855 Langenhagen

Telefon: 0511 – 78 29 18

Telefax: 0511 – 78 50504

E-Mail: empfang@hauseichenhof.de

Verwaltung

Frau H. Britz

Telefon: 0511 – 60 11 40

Telefax: 0511 – 60 11 59

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